Urlaub im eigenen Land wird immer mehr zum Trend – und das nicht ohne Grund. In Bayern finden Urlauber alles, was das Herz begehrt.
„Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah“, sagte schon einst Goethe. Was damals galt, hat heute immer noch Bestand und ist immer noch genauso wahr. Denn um einen entspannten und gleichzeitig actionreichen Urlaub zu genießen, um neue Kraft zu tanken oder endlich mal wieder etwas mit der ganzen Familie zusammen zu unternehmen, um Ausflüge zu unternehmen, an die man sich noch lange erinnert, dazu müssen Urlauber nicht weit reisen.
Urlaub im Allgäu
Urlaub im eigenen Land liegt voll im Trend. Und Bayern bietet sich da als Ferienregion geradezu an. Allen voran das Allgäu. Denn die Region kann mit einer wunderschönen Landschaft punkten. Zahlreiche große und kleine Seen laden zum Baden ein. Der Süden des Allgäus beeindruckt mit seiner alpinen Landschaft. Das Nebelhorn beispielsweise ist gut erreichbar und bietet sich als Ausgangspunkt für Wanderungen an.
Zahlreiche 4-Sterne-Hotels im Allgäu stehen den Besuchern zur Verfügung. Nach einem ereignisreichen Tag im Winter zum Beispiel auf Skiern oder dem Rodelschlitten und im Sommer beim Baden, können sich die Gäste hier wunderbar entspannen und den Tag gut ausklingen lassen. Zum Beispiel mit regionalen Köstlichkeiten aus der Hotelküche.
Familienurlaub in Bayern
Aber auch für Familien mit Kindern ist Bayern als Urlaubsregion sehr beliebt. Viele Hotels haben sich gezielt auf die Wünsche und Bedürfnisse der kleinen Besucher eingestellt. Es sind sogar Kinderhotels mit Wellness buchbar. Hier ist für Erholung für die kleinen und die großen Besucher bestens gesorgt. Viele Häuser bieten sogar eine Betreuung für Kleinkinder an. Und während die Kinder mit dem geschulten Personal auf Schatzsuche rund um das Hotel gehen, zum Fischen oder eine Kinder-Party vorbereiten, können die Eltern sich im großzügigen Spa-Bereich erholen, sich eine entspannende Massage gönnen oder einfach nur die Sauna genießen. So wird der Urlaub für alle zum großen Erfolg.